Persönlichkeit entwickeln, berufliche Bildung erhalten, soziale Beziehungen pflegen: Werkstätten sind für Menschen mit Behinderungen sehr viel mehr als nur ein Arbeitsplatz. So viele Menschen wie möglich sollen erfahren, wie wichtig Werkstätten für unsere Gesellschaft sind.
In Werkstätten haben Menschen mit Behinderungen einen sicheren, unkündbaren Arbeitsplatz. Aber nicht nur! Werkstätten leisten auch pädagogische, therapeutische und pflegerische Unterstützung – um Menschen mit Behinderungen ganzheitlich in die Gesellschaft zu inkludieren.
In der BAG WfbM haben sich die Träger von Werkstätten für behinderte Menschen mit deren angegliederten Förderstätten und Inklusionsunternehmen zusammengeschlossen. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderungen, die vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, Teilhabe an Arbeit, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung.
Die Werkstätten zahlen an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen ein Arbeitsentgelt. Es besteht aus einem Grundbetrag in Höhe eines Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit leistet, und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Hinzu kommt ein öffentlich finanziertes Arbeitsförderungsgeld.
Mit einem „normalen“ Vollzeit-Arbeitsplatz kann man die Arbeit in Werkstätten nicht direkt vergleichen, denn bei einer Werkstatt steht nicht die reine Erwerbsarbeit im Vordergrund. Eine Werkstatt bietet weitere Leistungen wie beispielsweise pflegerische Unterstützung, Ergo- und Physiotherapie, Logopädie sowie Angebote aus dem Sport- und Kulturbereich an. Diese Leistungen können die Beschäftigten auch während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen.
Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen, die neben dem Werkstattentgelt kein anderes Einkommen haben, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, zum Beispiel Zuschüsse zu Mietzahlungen, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. Nichtsdestotrotz setzt sich die BAG WfbM dafür ein, das Entgeltsystem der Werkstätten zu reformieren.
Menschen mit Behinderungen haben in der Regel ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zu den Werkstätten, in denen sie arbeiten. Das heißt, sie haben die Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Pflichten. So haben sie zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit. Sie können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und sie haben keine Leistungsverpflichtung, wie es sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.
Werkstattbeschäftigte haben genau das gleiche Recht auf Arbeit wie alle anderen Menschen mit oder ohne Behinderungen. Dieses Recht ist aber für alle Menschen dadurch eingeschränkt, dass der Arbeitsmarkt die Menschen einstellen muss. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen werden dabei auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt viel seltener eingestellt. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die eine gute Ausbildung haben – Es ist dringend an der Zeit, dass Arbeitgeber*innen umdenken.
Es gibt in Deutschland, anders als in den meisten Staaten der Welt, einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die wegen einer Behinderung (noch) nicht (wieder) unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können. Werkstätten machen die Ausübung dieses Rechts erst möglich. Das deutsche Modell ist bis heute einzigartig in Bezug auf die Personen, die die Werkstattleistung in Anspruch nehmen können: Auch Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen haben die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. In anderen europäischen Ländern wird diese Personengruppe in der Regel in Tages- und Wohneinrichtungen oder im privaten Umfeld betreut.
Selbstverständlich ist die Ausübung des Rechts auf Teilhabe an Arbeit freiwillig; niemand muss in einer Werkstatt arbeiten.
Im Gegenteil, die Arbeit in Werkstätten ist sehr vielfältig. Sie bietet ein breites Angebot an unterschiedlichen Arbeiten, je nach Neigung und Fähigkeit der Menschen. Das beinhaltet vermehrt auch Dienstleistungen mit Kundenkontakt, auch außerhalb des Werkstattgebäudes. Wechsel, auch innerhalb der Arbeitsbereiche einer Werkstatt, sind möglich. In die Regelarbeitszeit fallen auch Zeiten für pflegerische, therapeutische und arbeitsbegleitende Maßnahmen, die eine Abwechslung und Erholung von der Arbeit bieten.
Generell brauchen Menschen mit Behinderungen eine Arbeit, die auf ihre Bedürfnisse und Kompetenzen angepasst ist. Neben den wirtschaftlichen Tätigkeiten dienen die Arbeiten auch der Förderung und dem Erhalt von motorischen und kognitiven Fähigkeiten.
Womöglich entsteht für Außenstehende so der Eindruck monotoner Arbeit. Das muss aber nicht mit der Perspektive der Menschen mit Behinderungen übereinstimmen.
Das geltende Recht schreibt vor, dass Werkstätten ein möglichst breites Angebot an unterschiedlichen Arbeitsplätzen vorhalten. Deshalb sind sie in fast allen Bereichen des allgemeinen Wirtschaftslebens präsent. Ihre wirtschaftliche Betätigung umfasst:
Der Vertrieb der Produkte erfolgt über Online-Shops, auf Messen und in den rund 400 Werkstattläden im Bundesgebiet.
Von Ausbeutung kann nicht die Rede sein. Werkstätten müssen Erträge, die sie über Produktionsaufträge erwirtschaften, an die Beschäftigten ausschütten: mindestens 70 Prozent unmittelbar, der Rest kann in Rücklagen gehen, die aber letztlich wiederum den Beschäftigten zugutekommen müssen. Werkstätten sind Non-Profit-Organisationen und arbeiten nicht gewinnorientiert.
Im Übrigen ist das in Werkstätten garantierte Recht auf Teilhabe an Arbeit eine Errungenschaft, die es weltweit nur in wenigen anderen Ländern gibt. Die Ausübung dieses Rechtes, also der Besuch der Werkstatt, ist dabei freiwillig.
Im Gegenteil: Werkstätten ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Arbeitswelt. Auf diese Teilhabe haben die Menschen in Deutschland sogar ein gesetzlich verankertes Recht, das in dieser Form einmalig ist. Die Alternativen sind gering, denn Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es für diese Menschen nur selten.
Werkstätten entwickeln sich stetig weiter, wobei diese Entwicklung klar in Richtung einer Öffnung geht: mehr Sichtbarkeit in den Nachbarschaften, mehr Tätigkeiten mit Kundenkontakt, mehr Außenarbeitsplätze, mehr Kooperationen mit Betrieben, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Sportvereinen etc.
Werkstätten arbeiten häufig mit Unternehmen, Institutionen und Vereinen der Kommunen zusammen und sind Initiatoren von innovativen Projekten. Sie sind damit ins soziale Umfeld eingebunden. Oft werden Menschen mit Behinderungen so überhaupt erst wahrgenommen, über Kooperationen und die Öffentlichkeitsarbeit der Werkstatt.
Werkstätten bieten Menschen mit Behinderungen Angebote der Beruflichen Bildung und die Möglichkeit, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Das schließt auch Übergänge und die Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit ein. Diese Angebote gibt für diesen Personenkreis sonst nur sehr eingeschränkt.
Diese Frage setzt voraus, dass Inklusion auf jeden Fall gegeben wäre, wenn es keine Werkstätten gäbe. Das ist nicht der Fall. Die Abschaffung von Werkstätten, wie zum Beispiel in Großbritannien geschehen, zeigt, dass nur ein minimaler Bruchteil der Menschen danach „inkludiert” ist. Der Verbleib der restlichen dieser Menschen ist ungeklärt. Der Arbeitsmarkt ist nicht bereit oder fähig, alle Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Es ist also eher so, dass Werkstätten Inklusion erst ermöglichen, weil die Menschen sonst gar keine Chance auf Arbeit hätten.
Natürlich, Werkstattbeschäftigung ist immer und grundsätzlich freiwillig. Praktisch herrscht allerdings in der Regel ein Mangel an Alternativen. Sowohl die Werkstätten als auch die Politik versuchen, das zu verändern. Die Beschäftigung in einer Werkstatt mit der Vielfalt, die sie bietet, ist für die meisten Beteiligten ein guter Weg. Die Suche nach Alternativen oder einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die teils unter viel Aufwand von den Menschen mit Behinderungen, Betreuer*innen/ Eltern, Leistungsträgern und Leistungserbringern betrieben wird, ist und immer noch viel zu selten von Erfolg gekrönt.
Insgesamt bietet die Werkstatt gegenüber dem allgemeinen Arbeitsmarkt wichtige Vorteile – zum Beispiel den Wegfall einer Leistungsverpflichtung, einfache Möglichkeiten zur individuell gestalteten Beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich und lebenslange Bildung im Arbeitsbereich einer Werkstatt. Selbstkritisch gesehen ist die Perspektive Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen oft nicht erstrebenswert.
Eine wirklich freie Wahl des Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es kaum und ist eher eine Illusion. Die Arbeit in einer Werkstatt ist freiwillig und es gibt vor Ort keine Verpflichtung zur Leistung. Beschäftigte können von einem Tätigkeitsbereich in den anderen wechseln. In Deutschland haben Menschen mit Behinderungen grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der für sie in Frage kommenden Leistungen. Nicht die Werkstätten selbst, sondern die sogenannten Teilhabeplanverfahren der jeweiligen Leistungsträger entscheiden gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen über die Art der Teilhabe und Beschäftigung in einer Werkstatt.
Selbstverständlich, aber dieser Wechsel ist eher selten. Im Unterschied zu beruflichen Reha-Einrichtungen – die, zeitlich befristet, Menschen wieder fit machen oder unterstützte Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen anbieten – ist die Werkstatt in aller Regel auf Dauerhaftigkeit ausgelegt. Die Reha-Leistung der Werkstatt zielt darauf ab, Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und nicht, für alle Beschäftigten die Erwerbsfähigkeit zu erreichen.
Und: Eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage des Könnens, sondern auch des Wollens. Viele Beschäftigte fühlen sich in der Werkstatt wohl und wertgeschätzt. Sie treffen dort Freundinnen und Freunde und haben die Arbeit, die zu ihren individuellen Möglichkeiten passt.
Zudem bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens damit Inklusion gelingt. Werkstätten können die berufliche Teilhabe nur gemeinschaftlich vorantreiben. Jeder Einzelne auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ist gefragt. Der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren.
Leider gibt es von Zeit zu Zeit Berichte von Übergriffen und Gewalt durch unterschiedliche Personengruppen in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die BAG WfbM unterstützt ihre Mitglieder darin, ein noch stärkeres Bewusstsein für Schutzkonzepte und Maßnahmen zur Gewaltprävention in der Werkstattleitung zu verankern: mit eigenen Fortbildungsveranstaltungen, mit Hinweisen auf Konzepte und Veranstaltungen anderer Anbieter und Verbände sowie mit Beiträgen in der Verbandszeitschrift „Werkstatt:Dialog“, zum Beispiel über Best Practice und Dialogveranstaltungen.
Leider nein – und das prangert die BAG WfbM an! Die BAG WfbM will anerkannte (Teil-)Qualifikationen und Abschlüsse ermöglichen, damit Beschäftigten der Wechsel auf den Arbeitsmarkt gelingt und sie gleichzeitig möglichst vielfältige Bildungschancen haben.
Zahlreiche Werkstätten stellen ihren Absolvent*innen der Beruflichen Bildung ein Abschluss-Zertifikat aus. Diese Zertifikate können sich jedoch von Werkstatt zu Werkstatt unterscheiden, einheitliche Vorgaben fehlen. Daher hat die BAG WfbM eine Vorlage für einheitliche Zertifikate erstellt.
Die BAG WfbM hat das Projekt der Harmonisierung der Bildungsrahmenpläne (hBRP) initiiert, um dadurch langfristig (a) die beruflichen Bildungsleistungen innerhalb der Werkstätten systematisieren und vergleichen zu können und (b) die Anbindung der Werkstattleistung an das Gesamtsystem der Beruflichen Bildung und Qualifizierung in Deutschland zu stärken.
Zahlreiche Werkstätten bieten zudem die Möglichkeit an, Qualifizierungsbausteine zu erwerben.
Manche Werkstätten sind in die Produktionsketten großer internationaler Konzerne eingebunden, das ist aber weitem nicht die Regel. Die Konzerne kalkulieren rein wirtschaftlich und legen an Werkstätten die gleichen Standards an wie an andere Zulieferer. In diesen Bereichen werden vergleichsweise hohe Umsätze erwirtschaftet. Es gibt in Werkstätten nicht die direkte Kopplung von Arbeitsleistung und Entgelt, sondern die Entgeltordnungen der Werkstätten regeln die Verteilung der Entgelte. Zudem gibt es eine „Umverteilung” über die Grundbeträge, die jeder Beschäftigte unabhängig vom Arbeitsbereich erhält.
Es geht auch nicht immer nur um den monetären Aspekt. Über die Arbeit für große Unternehmen erfahren Menschen mit Behinderungen Anerkennung und sind stolz auf sich. Diese weichen Faktoren von Arbeit sind ebenfalls entscheidend für die Arbeitszufriedenheit. Die Alternative zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wäre wohl die Verlagerung der Arbeit ins Ausland; Werkstattbeschäftigte hätten dann keinerlei Möglichkeit, sich in diesen Bereichen zu qualifizieren und gegebenenfalls einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Dieses Bild von Werkstätten hält sich hartnäckig, dabei haben sich die Verhältnisse vor allem vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Arbeitswelt – Globalisierung, Digitalisierung – eklatant verändert. Werkstätten kämpfen um Aufträge, insbesondere einfachere Arbeiten, die für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oft sinnvoll und notwendig sind. Diese fallen oft aber weg, weil sie entweder automatisiert oder in Billiglohnländer ausgelagert werden. Deswegen öffnen sich Werkstätten immer mehr für Dienstleistungen, Eigenproduktion und regionale Einbindung – das genaue Gegenteil einer Abhängigkeit von der Wirtschaft.
Das, was die Beschäftigten erwirtschaften, bekommen sie unmittelbar oder mittelbar ausbezahlt. Werkstätten unterliegen aber nicht dem Mindestlohngesetz, weil Werkstattbeschäftigte keine Arbeitnehmer*innen sind.
Werkstattbeschäftigte können sich gewerkschaftlich organisieren und tun dies auch. Sie haben wie jede andere Person in Deutschland grundsätzlich das Recht, zu streiken. Aber: Die Gewerkschaften haben wenig Interesse an dieser Klientel und die Höhe der Werkstattentgelte ist keine Verhandlungssache. Was die Werkstätten auszahlen, ist streng gesetzlich geregelt. Wenn es darum geht, wie das Ergebnis verteilt wird, ist der Werkstattrat eingebunden.
Werkstattbeschäftigte haben immer ein Mitsprache- und Mitwirkungsrecht. Regelmäßig gewählte Werkstatträte und Frauenbeauftragte nehmen die Interessen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung wahr. Werkstätten sind verpflichtet, die Arbeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten zu finanzieren und sie im Werkstattalltag zu unterstützen und zu befähigen. Auch auf Bundesebene haben Werkstattbeschäftigte die Chance, sich zu organisieren, mitzusprechen und mitzuwirken.
Nein. Die absoluten Belegungszahlen sinken seit 2020 leicht. Dies hängt einerseits mit vermehrten Renteneintritten zusammen. Andererseits sind einige Beschäftigte nach der Corona-Pandemie nicht wieder in die Werkstatt zurückgekehrt. Auch die Zugangszahlen stagnieren seit einigen Jahren oder sind sogar leicht rückläufig. Wo der Bedarf tatsächlich steigt, ist bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Zudem verlagert sich der Schwerpunkt hin zu mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Es ist sehr schwierig, im europäischen Vergleich von „den Werkstätten“ zu sprechen. Es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Name „Werkstatt“ ist oftmals die einzige Gemeinsamkeit. Die Strukturen und vor allem der Personenkreis innerhalb der Werkstätten unterscheiden sich meist so stark, dass ein Vergleich und pauschale Forderungen nicht greifen.
Fakt ist: Die UN-BRK erwähnt Werkstätten nicht. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass Werkstätten in Deutschland mit der UN-BRK vereinbar sind, denn sie hindern niemanden daran, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten und sie sind für die Menschen mit Behinderungen ein freiwilliges Angebot.
Nein, denn die Angebote der Werkstätten sind arbeitsweltnah. Unter anderem sind Werkstätten in den folgenden Bereichen wirtschaftlich tätig: Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK), zum Beispiel Kopier- und Scandienstleistungen, digitale Archivierung, Kundendienstleistungen, zum Beispiel beim Catering, in der Wäscherei oder im Einzelhandel, Montagearbeiten, gemeindenahe Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftsbau, Produktion und Verkauf einer großen Vielfalt von Produkten. Vielfach wird die Werkstattleistung direkt in Betrieben, Geschäften und der Gastronomie vor Ort erbracht, also im direkten arbeitsweltlichen Kontext. Um den Übergang von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern, sind Werkstätten bestrebt, auch auf die Entwicklungen und Megatrends des allgemeinen Arbeitsmarktes zu reagieren: Digitalisierung der Beruflichen Bildung, Arbeit 4.0. Darüber hinaus gehören zum Werkstattangebot ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Auf der anderen Seite sind Stress und Leistungsdruck für viele Werkstattbeschäftigte genau der Grund, warum sie nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen und können. Oft haben sie Ausgrenzung und Diskriminierung erlebt. Sie schätzen die Arbeitsbedingungen, die die Werkstatt ihnen bietet.
Und: Viele Beschäftigte haben Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemacht und sind an den Strukturen gescheitert. Die Zahl von Menschen mit psychischen Behinderungen, die vom allgemeinen Arbeitsmarkt in eine Werkstatt kommen, steigt.