Werkstätten für Menschen

Interview mit Kerstin Tack

Die Werkstatt ist kein Ort des allgemeinen Arbeitsmarktes, sondern ein Ort der beruflichen Rehabilitation. Die Entlohnung muss trotzdem vom Grundsatz neu geregelt werden. Es braucht ein ganz neues Entgeltsystem in Werkstätten. Deshalb haben wir das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt, gemeinsam mit der Wissenschaft, den Werkstätten und den Werkstatträten ein neues Entgeltsystem zu erarbeiten. Der erste Bericht wird im September erwartet.

Das Entgelt- und Einkommenssystem muss insgesamt transparenter und zukunftsfähiger gestaltet werden. Die Entlohnung ist eine Frage der Wertschätzung und des Respektes der Leistung der Beschäftigten. Es ist eine Frage guter Inklusion, das Leben vom eigenen Lohn gestalten zu können.

Die Durchlässigkeit zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt ist zentral und muss weiter vereinfacht werden. Jede*r muss nach Wunsch- und Wahlrecht die Chance haben, ihren*seinen Platz zu finden. Das muss umgesetzt werden.

Alle Menschen mit Behinderungen sollen ihr Wunsch- und Wahlrecht auch bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausüben können. Die Werkstätten schaffen einen teilgeschützten Rahmen und bilden damit neben dem allgemeinen „ersten“ Arbeitsmarkt auch ein Angebot an das Wunsch- und Wahlrecht. Die Werkstätten sind noch zu wenig integraler Bestandteil der Arbeitswelt. Oft werden sie als „Sonderwelt“ betrachtet. Das ist falsch. Sie sollten offene, flexible und durchlässige Einrichtungen sein, die als Teil der Wirtschaftsstruktur eines Gebietes begriffen werden sollten.

Teilhabe am Arbeitsleben muss genauso weiterentwickelt werden wie die Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe. Inklusion findet nicht nur im Arbeitsleben statt. Wir müssen Inklusion in allen Lebensbereichen leben und gestalten. Die weitere Umsetzung auch des Bundesteilhabegesetzes in den Ländern bleibt auch Aufgabe künftiger Regierungen.

Die berufliche Bildung in Werkstätten muss stärker an die Maßgaben des Berufsbildungsgesetzes angepasst werden. Auch Teilqualifikationen müssen entwickelt und anerkannt werden. Hier besteht deutlich Handlungsbedarf.

Wenn es keine Werkstätten mehr gäbe, würde für viele Menschen das Wunsch- und Wahlrecht eingeschränkt. Für Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (noch) keinen Fuß fassen können oder wollen, würde mit den Werkstätten nicht nur der Arbeitsplatz verschwinden. Die Werkstatt ist oft ein wertvoller Teil des Lebens der Beschäftigten. Es geht um Tagesstruktur, Teilhabe und Unabhängigkeit.

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