Werkstätten für Menschen

Was zeichnet Werkstätten und die Arbeit der BAG WfbM aus

Einmalig: Recht auf Teilhabe.

Werkstätten ermöglichen Menschen mit schweren oder Mehrfachbehinderungen die Teilhabe an der Arbeitswelt. Darauf haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht. Das ist eine bedeutende Errungenschaft und in dieser Form einmalig. Die Werkstätten machen die Ausübung dieses Rechts erst möglich.

Arbeit in Werkstätten ist immer freiwillig.

Die Beschäftigung in einer Werkstatt ist für die meisten Menschen mit Behinderungen der richtige Ort. Sie kommen freiwillig in eine Werkstatt, fühlen sich dort wohl und wertgeschätzt.

Werkstattbeschäftigte: Viele Rechte, weniger Pflichten.

Im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten steht nicht nur die Leistung im Vordergrund. Menschen mit Behinderungen haben dort alle Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Pflichten. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit, können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und haben keine Leistungsverpflichtung. Sie stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Insgesamt bedeutet dies, dass der Leistungsdruck in einer Werkstatt im Vergleich zum allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich geringer ist.

„Im Gegensatz zur freien Wirtschaft fühle ich mich in der Werkstatt geschützt. Ich bin bereits zweimal zum Werkstattrat gewählt worden.”

Alexander, Mitarbeiter im Bereich Roboter Automotive
Mehr als ein „Taschengeld“: Arbeitsentgelt plus umfangreiche Leistungen.

Die Werkstätten zahlen an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen ein gesetzlich geregeltes Arbeitsentgelt. Zusätzlich zu diesem Entgelt haben die Beschäftigten Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Bildungs-, Förderungs- und Therapieleistungen – wenn benötigt, während des gesamten Arbeitslebens. Haben Menschen mit Behinderungen neben dem Werkstattentgelt kein anderes Einkommen, erhalten sie staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, zum Beispiel Zuschüsse zu Mietzahlungen, Pflegedienstleistungen und Grundsicherung. Nichtsdestotrotz setzt sich die BAG WfbM dafür ein, das Entgeltsystem der Werkstätten zu reformieren.

Arbeit in Werkstätten ist vielfältig.

Menschen mit Behinderungen brauchen auf ihre Behinderungen angepasste Arbeiten beziehungsweise Arbeitsschritte. Neben den wirtschaftlichen Tätigkeiten dienen die Arbeiten auch der Förderung und dem Erhalt von motorischen und kognitiven Fähigkeiten. Werkstätten bieten ein breites Angebot an unterschiedlichen Arbeiten, je nach Neigung und Fähigkeit der Menschen. Das beinhaltet auch Dienstleistungen mit Kundenkontakt, zum Beispiel in Cafés, und ausgelagerte Arbeitsplätze bei Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Beschäftigte können bei Eignung von einem Tätigkeitsbereich in den anderen wechseln.

Werkstätten verhindern keine Inklusion, sie machen sie erst möglich.

Die Abschaffung von besonderen Teilhabemöglichkeiten, wie zum Beispiel in Großbritannien geschehen, zeigt, dass nur ein Bruchteil der Menschen danach „inkludiert” ist. Der Arbeitsmarkt ist nicht bereit oder fähig, Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Ohne Werkstätten hätten viele Menschen mit Behinderungen gar keine Chance auf Arbeit und wären in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt. Sie bieten ihnen Angebote der Beruflichen Bildung und die Möglichkeit, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

 

„Ich würde mich freuen, wenn sich mehr Menschen die Arbeit in einer Werkstatt anschauen würden.”

Katharina, Mitarbeiterin im Bereich Verpackung
Werkstätten sind für Schulabgänger mit Behinderungen eine Chance, kein Makel.

Für viele Schulabgänger mit Behinderungen ist die Werkstatt der richtige Ort, um eine Chance auf Qualifizierung und Beschäftigung zu bekommen. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es kaum zugeschnittene Berufsbildung für Menschen mit Behinderungen, die aufgrund des Grades der Behinderung keine Ausbildung absolvieren können. Prinzipiell ist die Bundesagentur für Arbeit gefragt, unterstützte Ausbildung etc. zu ermöglichen.

Für mehr Sichtbarkeit: Werkstätten sind in Nachbarschaften eingebunden.

Werkstätten arbeiten häufig mit Unternehmen, Institutionen und Vereinen aus den Kommunen zusammen und sind Initiator von Gemeinschaftsprojekten. So entsteht Kontakt zu Nachbarschaften und zum sozialen Umfeld. Oft werden Menschen mit Behinderungen über Kooperationen überhaupt erst wahrgenommen.

Reha-Leistung von Werkstätten: Persönlichkeitsentwicklung.

In der Werkstatt arbeiten per Definition Menschen, die dauerhaft eine volle Erwerbsminderung haben; die Werkstattleistung ist also in einem Großteil der Fälle auf Dauerhaftigkeit ausgelegt. Die Rehabilitationsleistung der Werkstatt zielt auch auf Erhalt oder Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung hin, nicht ausschließlich auf das Erreichen der Erwerbsfähigkeit.

„Die Arbeit in der Werkstatt macht mir Spaß. Man nimmt sich Zeit für mich. Und ich kann immer wieder Neues probieren.“

Dalvin, Mitarbeiter in der Handmontage
Angebote der Werkstätten sind wichtiger Teil der Arbeitswelt.

Werkstätten sind in zahlreichen Bereichen wirtschaftlich tätig, zum Beispiel in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), beim Catering, in der Wäscherei oder im Einzelhandel, bei Montagearbeiten, bei gemeindenahen Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftsbau oder auch in Produktion und Verkauf. Vielfach wird die Werkstattleistung im direkten arbeitsweltlichen Kontext von Betrieben, Geschäften und Gastronomien erbracht. Um den Übergang von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern, bilden Werkstätten die Entwicklungen und Megatrends des allgemeinen Arbeitsmarkts ab: Digitalisierung der Beruflichen Bildung, Arbeit 4.0.

Eine Kernaufgabe der Werkstätten: Berufliche Bildung.

Bildungsangebote und -inhalte sind so konzipiert, dass sie sich möglichst nahe an den Ausbildungsberufen orientieren. Um die Vergleichbarkeit und Anschlussfähigkeit der Beruflichen Bildung in Werkstätten zu verbessern, hat die BAG WfbM harmonisierte Bildungsrahmenpläne entwickelt, die sich an anerkannten Vollausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz orientieren. Sie ermöglichen es potenziellen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zu erkennen und zu bewerten, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten ein/e Teilnehmer*in erworben hat.

Werkstätten fördern lebenslanges Lernen.

Das lebenslange Lernen ist im vielfältigen Werkstattangebot verankert. Es gibt modulare Qualifizierungen zu spezifischen Arbeitsbereichen, die mit externen Praktika verbunden sind und mit einem Zertifikat abgeschlossen werden können, sowie zahlreiche Qualifizierungsbausteine. Es gibt Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern wie Volkshochschulen, Selbsthilfenetzwerken und Sprachzentren. Die Angebote der Werkstätten werden zudem von Schulungen von Spitzen- und Fachverbänden unterstützt.

„In der Werkstatt lerne ich Sachen, die ich ohne sie nicht lernen würde.“

Fabienne, Mitarbeiterin im Bereich Teaballs
BAG WfbM setzt sich für anerkannte (Teil-)Qualifikationen und Abschlüsse ein, damit Beschäftigten der Wechsel auf den Arbeitsmarkt gelingt.

Menschen mit Behinderungen, die den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen haben, erhalten bisher keinen gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsnachweis für ihre Leistungen. Zahlreiche Werkstätten stellen ihren Absolventinnen und Absolventen ein Abschluss-Zertifikat aus, diese werden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht anerkannt. Hier setzt sich die BAG WfbM für eine Verbesserung ein.

Werkstattbeschäftigte haben immer ein Mitsprache- und Mitwirkungsrecht.

Regelmäßig gewählte Werkstatträte und Frauenbeauftragte nehmen die Interessen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung wahr. Werkstätten sind verpflichtet, die Arbeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten zu finanzieren und sie im Werkstattalltag zu unterstützen und zu befähigen. Auch auf Bundesebene haben Werkstattbeschäftigte die Chance, sich zu organisieren, mitzusprechen und mitzuwirken.

Inklusion geht jeden an.

Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens. Ein Verband wie die BAG WfbM kann die berufliche Teilhabe nur gemeinschaftlich vorantreiben. Jeder Einzelne, ist gefragt. Der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren.

„In der Werkstatt bekomme ich die Chance, die ich auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht bekomme.“

Sabrina, Mitarbeiterin in der Aktenvernichtung
Werkstätten sind in ihren Angeboten so verschieden wie die Menschen, die dort arbeiten.

So unterschiedlich Behinderungen sein können, so verschieden sind die Bedürfnisse und Fähigkeiten, die Menschen mit diesen Behinderungen haben. Daher ist die Werkstattlandschaft in Deutschland heterogen; jeder Mensch mit Behinderungen findet die für ihn und seine Ansprüche passende Werkstatt.

Menschen mit Behinderungen einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist nur ein Teilaspekt der Aufgaben von Werkstätten.

Werkstätten leisten sehr viel mehr, als „nur“ den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Aufgaben der Werkstätten und damit ihre Leistungen sind vielfältig: berufliche Bildung, Persönlichkeitsentwicklung, Erhalt und idealerweise Ausbau der kognitiven und motorischen Fähigkeiten, um nur einige zu nennen.

Werkstätten sind Non-Profit-Unternehmen.

Werkstätten arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie müssen erwirtschaftete Erträge an die Beschäftigten ausschütten: zu mindestens 70 Prozent unmittelbar als Entgelte, der Rest kann in Rücklagen fließen, die aber wiederum den Beschäftigten zugutekommen müssen.

MIT
MACHEN!