Werkstätten für Menschen

Interview mit Martin Berg

In Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten rund 320.000 Menschen mit Behinderungen. Sie habe keine oder noch keine Möglichkeit, eine Arbeitsmarktleistung zu erbringen. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht zur Verfügung und haben somit das Recht, in eine Werkstatt zu gehen und dort die Werkstattleistung in Anspruch zu nehmen. Die Werkstätten bemühen sich durch eine personenzentrierte Werkstattleistung, Übergänge in Inklusionsbetriebe oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Da der allgemeine Arbeitsmarkt in seiner jetzigen Form nicht in der Lage ist, alle Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, sind Werkstätten weiterhin notwendig, um Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Deswegen hat ein Mensch mit Behinderungen Anspruch auf einen Werkstattplatz. In der Werkstatt steht der Mensch im Fokus und weniger seine Arbeitsleistung. Die Arbeitsprozesse werden an den Menschen und seine Bedürfnisse angepasst. Dabei wird die*der Beschäftigte von einer Fachkraft begleitet und kann aus diversen Arbeitsangeboten das für ihn passende Angebot finden und sich vielfältig ausprobieren. Hinzu kommt, dass in der Werkstatt die Möglichkeit besteht, über den Berufsbildungsbereich unterschiedliche Qualifizierungen zu erhalten. Lebenslanges Lernen ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung in Werkstätten. Des Weiteren werden sogenannte arbeitsbegleitende Maßnahmen angeboten, die die Beschäftigten auch während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Die arbeitsbegleitenden Maßnahmen dienen der Persönlichkeitsentwicklung sowie der ganzheitlichen Gesundheitsförderung der Menschen mit Behinderungen und der sozialen Eingliederung. Sie umfassen etwa Angebote aus dem Kultur- und Sportbereich.

Ja, das stimmt. Werkstattbeschäftigte sind nicht direkt vergleichbar mit Arbeitnehmer*innen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern sie haben ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis. Aufgrund ihrer Behinderungen können Werkstattbeschäftigte keine vollwertige Arbeitsleistung erbringen und stehen dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung. Dafür haben sie diverse Schutzrechte und Privilegien, wie etwa bei der Rente.
Werkstattbeschäftigte erhalten neben dem Entgelt in der Regel noch weitere Leistungen, sodass sie deutlich mehr Geld zur Verfügung haben als häufig in Diskussionen dargestellt. Dennoch ist eine Abhängigkeit von Sozialleistungen wie der Grundsicherung keine gute Lebensgrundlage. Wir wollen die menschenrechtliche Dimension für die Menschen mit Behinderungen langfristig verbessern.

Es soll natürlich so sein: Wenn jemand arbeitet, dann soll er oder sie dafür auch einen auskömmlichen Lohn erhalten. Allerdings ist ein Vergleich zwischen Werkstattbeschäftigten und Arbeitnehmer*innen aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zielführend. Wir geraten an dieser Stelle schnell in eine unvollständige Betrachtung. Man muss die Komplexität des Systems verstehen, in der sich Werkstattbeschäftigte befinden und darf das Bild nicht verzerren. Von daher lautet die zentrale Frage: Wie können wir es schaffen, dass die Menschen, die in den Werkstätten arbeiten, aber dabei auch begleitet und gefördert werden, ein auskömmliches Einkommen erhalten? Wir müssen herausfinden, welche Möglichkeiten es dafür gibt. Die Debatte um den Lohn darf nicht vereinfacht und eindimensional geführt werden. Dabei muss das sehr komplexe System, in dem wir uns bewegen, in seiner Gesamtheit betrachtet werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Menschen in Werkstätten mit Einführung des Mindestlohns schlechter gestellt werden.

Wir sind in der Steuerungsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vertreten, die aktuell das Entgeltsystem prüft. Als Basis ermittelt diese Gruppe in dem Projekt juristische und statistische Fakten, aber auch Einschätzungen zum aktuell bestehenden Entgeltsystem. Darauf aufbauend sollen Alternativen entwickelt und geprüft werden. Weiterhin nimmt die Steuerungsgruppe im Zuge des Forschungsprojektes in den Blick, welche Barrieren Menschen mit Behinderungen davon abhalten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Auch diese Fragestellung muss bei einer möglichen Neugestaltung des Entgeltsystems mitbedacht werden. Dazu gibt es auch eine Befragung von Werkstattbeschäftigten und -leitungen. Die BAG WfbM hat als Mitglied der Steuerungsgruppe aktiv die Entwicklung der Befragung begleitet. Wir arbeiten zudem in mehreren verbandsinternen Arbeitsgruppen daran, die Parameter für eine Reform des Einkommens- und Entgeltsystems zu prüfen. Aus diesen Prozessen heraus wollen wir eigene Impulse für eine mögliche Reform des Systems entwickeln.

Die BAG WfbM setzt sich für eine gute gemeinsame Reformierung des Entgeltsystems ein, bei der gewissenhaft und umsichtig gehandelt sowie mit den Werkstattbeschäftigten gesprochen wird – und nicht über sie. Nur so können wir es schaffen, ein auskömmliches, transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem im Sinne der Menschen in den Werkstätten zu erhalten.

Unsere gesellschaftliche Situation ist zurzeit so, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor zu wenig sichtbar sind in der Gesellschaft. Werkstätten leisten hier durch Vernetzung und Kooperationen mit Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen in der Kommune einen wichtigen Beitrag, um dies zu ändern. Beispielsweise über Außenarbeitsplätze in den Unternehmen werden Menschen mit Behinderungen und Unternehmen an eine Beschäftigung herangeführt. Die Werkstatt nimmt hier sozusagen die Funktion eines Brückenbauers ein. Dabei ist immer viel Engagement von allen Beteiligten gefordert und oft brauchen diese Prozesse auch ihre Zeit, bis ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.

Wir benötigen mehr Offenheit der Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. In vielen Unternehmen ist ein*e Mitarbeitende*r mit Behinderungen etwas Besonderes. Mit Vielfältigkeit kann man Unternehmen jedoch ungemein bereichern. Durch Menschen mit Behinderungen in Unternehmen kann ein anderer Fokus auf das Miteinander in einem Unternehmen gesetzt werden. Häufig sind Unternehmen durch die vielen Herausforderungen, die auf sie einströmen, sehr stark eingebunden. Da ist wenig Zeit für soziale Aspekte und für die Einstellung auf individuelle Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderungen. Oft wird gesagt: „Darum können wir uns nicht auch noch kümmern.“ Der Arbeitsmarkt braucht deswegen mehr Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und eine neue Art der Leistungsbewertung. Werkstätten können mit ihrem Know-how und ihren Erfahrungen hierbei einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Es sollte zukünftig nicht mehr nur auf die gängigen Schlüsselqualifikationen einer*s Mitarbeitenden – wie Ausbildung und andere erworbene Kompetenzen – ankommen, sondern darauf, welche Kompetenzen der einzelne Mensch als Individuum mitbringt. Werkstätten sind durch ihre personenzentrierte Förderung von Menschen mit Behinderungen sehr gut darin, diese Kompetenzen herauszuarbeiten und auf die Person zugeschnittene Angebote zu finden.

Ich glaube, dass auch Unternehmen eine Verpflichtung haben, an einer inklusiven Gesellschaft mitzuwirken. An dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe müssen sich alle beteiligen, sowohl Sozialunternehmen als auch Industrie, Handwerk und die Verwaltungen.

MIT
MACHEN!